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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Honorarsatz: Die Höhe der Honorarkosten orientiert sich an den Empfehlungen des "Deutschen Berufsverbandes für Sozialpädagogik/Sozialarbeit und Heilpädagogik" (DBSH). Die konkrete Höhe des Honorars ist jedoch individuell festzusetzen. Neben einem vereinbarten Honorar werden Fahrtkosten, falls entstanden, sowie Materialkosten berechnet, sofern das Material nicht vom Auftraggeber gestellt wird. Im Honorar sind die Kosten für den Aufwand zur Vor- und Nachbereitung enthalten. Ein erstes Kontakt- bzw. Planungsgespräch ist bis auf evt. anfallende Fahrtkosten kostenfrei. Für die Erstellung des Konzeptentwurfes wird eine pauschale Erarbeitungsgebühr berechnet.


  • Zahlung: Alle Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu bezahlen. Der Auftraggeber kommt zwei Wochen nach Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die erhobenen Honorare verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, da der Anbieter nach §19 Abs. 1 UStG von der Erhebung befreit ist. Dem Kunden werden außer den angegebenen keine weiteren Kosten berechnet.


  • Rücktritt des Kunden
    Abbestellung von Seminaren
    Bei Rücktritt des Kunden von dem mit dem Seminarleiter geschlossenen Vertrag ist der Seminarleiter berechtigt, das vereinbarte Honorar anteilig in Rechnung zu stellen, auch wenn der Kunde die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei Abbestellung des Seminars / der Informationsveranstaltung werden in Rechnung gestellt:

    1. bis einschließlich 40 Kalendertage vor Seminarbeginn:
      20 Euro Bearbeitungsgebühr
    2. von 39 bis 30 Kalendertage vor Seminarbeginn:
      40% des Honorars
    3. von 29 bis 14 Kalendertage vor Seminarbeginn:
      60% des Honorars
    4. von 13 bis 0 Kalendertage vor Seminarbeginn:
      75% des Honorars

    Nichtinanspruchname vereinbarter Einzelberatungen
    Bei Rücktritt des Kunden von Einzelberatungen, am Tag vor und am selben Tag der vereinbarten Beratung, ohne Vereinbahrung eines Alternativtermines, wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 20 Euro in Rechnung gestellt.


  • Schweigepflicht: Sowohl bezogen auf den Auftraggeber (Wahrung des "Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisses") als auch bezogen auf den Adressaten (Verbot der "unbefugten Weitergabe von "persönlichen Geheimnissen an Dritte") unterliegen "Inhaber von Vertrauensberufen" nach § 203 Abs.: (1) Ziffer 5 StGB der als Schweigepflicht bezeichneten Verpflichtung zur Geheimhaltung.


  • Urheberrecht: Bei nicht zu Stande gekommener Beauftragung sind die Inhalte des vorliegenden Programms sowie evtl. individuelle Konzeptentwürfe vom Auftraggeber nicht zu verwenden. Ausnahmen hiervon sind mit dem Referenten zu vereinbaren.

  • PowerPoint-Präsentationen zu Infoveranstaltungen und Workshops sind nicht Vertragsbestandteil und werden nach der Präsentation nicht an den Auftraggeber und/oder die Teilnehmer ausgehändigt.


  • Räumlichkeiten: In der Jakobstr. 175 im Herzen von Aachen können nach Vereinbarung von Mo-Fr Beratungen für Einzelpersonen, Paare und kleinere Gruppen durchgeführt werden (Erreichbarkeit siehe Kontakt).
    Über den Ort der Durchführung von Veranstaltungen sind individuelle Vereinbarungen zu treffen.


  • Vertragliche Regelungen: Weiterhin gelten die Bestimmungen des "Dienstvertrages" nach § 611 BGB. Weitere individuelle Verabredungen werden bei der Beauftragung getroffen und in einem Honorarvertrag schriftlich niedergelegt.
    Geführt beim Finanzamt Aachen-Stadt unter der Steuernummer: 201 / 5214 / 4906
    Der Gerichtsstand ist Aachen.
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  © Thomas Kirchen, Januar 2005 Seite ausdrucken Seite ausdrucken